SUPPLY

WHO, Aspartam wird als möglicherweise krebserregender Stoff eingestuft

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat beschlossen, Aspartam, den Namen des künstlichen Süßstoffs, der häufig in Softdrinks verwendet wird, auf die Liste der möglicherweise krebserregenden Stoffe der Gruppe 2B zu setzen.

Aber keine Panik. Diese Einstufung als möglicherweise krebserregend betrifft nur Großverbraucher, dürfte aber für diejenigen, die es nur in geringem Umfang verwenden, nichts ändern. Die Gruppe 2B ist nämlich die zweitniedrigste auf der Skala.

Um nur einige Beispiele zu nennen: Aloe-Vera-Extrakt und die in Tee und Kaffee enthaltene Kaffeesäure fallen ebenfalls in diese 2B-Kategorie. Es gibt sogar Tagesdosen von Aspartam, die von der WHO selbst nicht als gefährlich eingestuft werden.

By Steve Snodgrass - Flickr: Sugar Dish, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=
Aspartam wird von der WHO als mögliches Karzinogen eingestuft
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat beschlossen, Aspartam, den Namen des in Erfrischungsgetränken häufig verwendeten künstlichen Süßstoffs, auf die Liste der möglicherweise krebserregenden Stoffe der Gruppe 2B zu setzen. Die Analysen wurden speziell für das hepatozelluläre Karzinom, eine Form von Leberkrebs, durchgeführt.
By Steve Snodgrass - Flickr: Sugar Dish, CC BY 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=
Kategorie Gruppe 2B
Aber keine Panik. Die Einstufung als möglicherweise krebserregend betrifft nur Großverbraucher, für diejenigen, die es nur in begrenztem Umfang verwenden, dürfte sich jedoch nichts ändern. Die Gruppe 2B ist nämlich die zweitniedrigste auf der Skala.
Di WHOhttp://www.who.int/about/licensing/emblem/en/ - Open Clip Arthttp://www.who.int/about/licensin
Die vier Kategorien
Die Internationale Krebsforschungsagentur der WHO (IARC), die die Bewertung von Aspartam vorgenommen hat, stuft die Gefährlichkeit von Stoffen in vier verschiedene Stufen ein: krebserregend für den Menschen (Gruppe 1), wahrscheinlich krebserregend (Gruppe 2A), möglicherweise krebserregend (Gruppe 2B), nicht als krebserregend einzustufen (Gruppe 3).
By Nicholas Gemini - Own work, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=3209791
Andere Stoffe der Gruppe 2B
Um nur einige Beispiele zu nennen: Aloe-Vera-Extrakt und die in Tee und Kaffee enthaltene Kaffeesäure gehören ebenfalls zu dieser 2B-Kategorie. Es gibt sogar Tagesdosen von Aspartam, die von der WHO selbst nicht als gefährlich eingestuft werden.
Pexels
Die tägliche Dosis
Die empfohlene Tagesdosis (die nicht überschritten werden sollte) liegt zwischen null und 40 Milligramm Aspartam pro Kilogramm Körpergewicht und wurde 1981 festgelegt. Eine zweite Gruppe, der gemeinsame Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe (Jecfa), der von der WHO und einer anderen UN-Agentur, der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation, gebildet wurde, hielt es nicht für notwendig, diese Dosis zu ändern, obwohl die WHO den Süßstoff in die Kategorie 2B eingestuft hatte. Es wurde berechnet, dass ein Verbraucher (ein durchschnittlicher Erwachsener mit einem Gewicht von 70kg) zwischen 9 und 14 Dosen Softdrink trinken müsste, um ernsthaft gefährdet zu sein.
Public Domain
Die Worte der WHO
Francesco Branca, Direktor für Ernährung und Lebensmittelsicherheit bei der Weltgesundheitsorganisation, sagt: "Wir raten den Unternehmen nicht, Produkte aus dem Verkehr zu ziehen, und wir raten den Verbrauchern auch nicht, auf den Konsum ganz zu verzichten. Mary Schubauer-Berigan von der IARC erklärte: "Dies sind die einzigen epidemiologischen Studien, die sich mit Leberkrebs befasst haben. Wir haben in gewisser Weise ein Signal gesetzt, dass wir die Situation viel besser klären müssen, aber wir können das Problem auch nicht einfach abtun. Das Problem ist ein Problem für Großverbraucher, wer ab und zu ein Erfrischungsgetränk trinkt, sollte sich keine Sorgen machen".
neuigkeiten der großen hollywood-schauspieler
18/05/2024
Informativa ai sensi della Direttiva 2009/136/CE: questo sito utilizza solo cookie tecnici necessari alla navigazione da parte dell'utente in assenza dei quali il sito non potrebbe funzionare correttamente.